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Historisches Patentwesen
Patentanwalt Liedtke & Partner, Patentanwaltskanzlei in Erfurt / Thüringen, Patentanwälte Dr.-Ing. Klaus Liedtke, Dipl.-Ing., MBA Catrin Finger und Dipl.-Ing. Markus Liedtke |
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HISTORISCHES PATENTWESEN
Erste Aufzeichnungen sind bereits aus dem Mittelalter bekannt.
Für gewisse Privilegien wurden Urkunden "Litterae patentes" von den jeweiligen
Landesherrschern an Erfindern für eine zeitlich befristete ausschließliche
Nutzung der Erfindungen verliehen.
Es erwies sich bald als unumgänglich, gesetzliche Regelungen zu treffen:
- 1474 Patentgesetz von Venedig
- 1624 Gesetz gegen den Monopolmissbrauch in England
  "Satute of monopolies"
- 1790 Patentgesetz in den USA
- 1791 Patentgesetz in Frankreich
- 1877 Eröffnung des "Kaiserlichen Patentamt in Deutschland"
Mit der Teilung Deutschlands gab es zwei unterschiedliche Patentrechte. Heute wird in Deutschland wieder nach einem einheitlichen Patentgesetz gearbeitet.
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